top of page

VORSTAND

Aufgaben
(Zitat § 6 der Satzung)

1. Organ der Stiftung ist der Vorstand. Er besteht aus einem Vorsitz des Vorstandes, einer Stellvertretung des Vorsitzes des Vorstands und zwei weiteren Mitgliedern. Der Vorstand wählt aus seiner Mitte den Vorsitz und die Stellvertretung. Scheiden Vor­standsmitglieder vor Ablauf ihrer Amtszeit aus, so bilden die verbliebenen Vorstands­mitglieder bis zur Vervollständigung des Vorstands den Vorstand allein.

2. In den Vorstand werden Personen für vier Jahre berufen, die sich bereits im Sinne des Stiftungszwecks verdient gemacht haben. Scheidet ein Vorstandsmitglied aus, läuft die Amtszeit ab oder tritt ein Vorstandsmitglied sein Amt nicht an, so hat der Vorstand im Einvernehmen mit dem Kuratorium einstimmig eine Nachfolge zu berufen. Sollte das Einvernehmen nicht hergestellt werden können, wird die Aufsicht entsprechend informiert und unterbreitet dem Vorstand und dem Kuratorium einen Lösungsvorschlag.

3. Der Vorstand verwaltet die Stiftung nach Maßgabe des Stiftungszwecks und dieser Satzung. Darunter fällt insbesondere die Beschlussfassung über Vergabe und Entzug von Fördermitteln, die Verwaltung des Stiftungsvermögens, die Aufstellung des Wirtschaftsplanes und die Vorbereitung des Jahresabschlusses.
4. Die Stiftung wird von zwei Vorstandsmitgliedern, unter denen der Vorsitz des Vor­standes oder die Stellvertretung sein muss, gerichtlich und außergerichtlich vertreten.

5. Der Vorstand gibt sich eine Geschäftsordnung, die der Genehmigung durch die Aufsicht bedarf. Er fasst Beschlüsse mit einfacher Mehrheit.

6. Vorstandssitzungen können auch virtuell im Wege der elektronischen Kommuni­kation durchgeführt werden. Die Form (Versammlung in Präsenz, Hybrid oder virtuell) bestimmt die für den Vorsitz zuständige Person und teilt dies in der Einladung mit. Beschlussfassungen des Vorstands sind auch als Abstimmung in Textform möglich, wenn sich die Mehrheit aller Vorstandsmitglieder daran beteiligt.

Vorstand: Kunden

ANDREAS HILLIGER

Vorstandsvorsitzender

Herr Andreas Hilliger ist Vorstandsvorsitzender der Stiftung Demokratische Jugend.
Bis Ende 2017 war er Leiter der Abteilung für Kinder, Jugend und Sport des MBJS Brandenburg.

Stellvertretender Vorstandsvorsitzender

Herr Peter Weise ist stellvertretender Vorstandsvorsitzender der Stiftung Demokratische Jugend.
Er ist Geschäftsführer des Landesjugendring Thüringen e.V. in Erfurt.

PETER WEISE

FRIEDHELM HEIBROCK

Mitglied des Vorstandes

Herr Friedhelm Heibrock ist Vorstandsmitglied der Stiftung Demokratische Jugend.
Er war bis Ende Februar 2020 Geschäftsführer des Landesjugendrings Mecklenburg-Vorpommern e.V.

WERNER THEISEN

Mitglied des Vorstandes

Herr Werner Theisen ist Vorstandsmitglied der Stiftung Demokratische Jugend.
Bis Mai 2021 war er Leiter der Zentralabteilung (Personal, Haushalt, Organisation) des Sozialministeriums Sachsen-Anhalt.

KURATORIUM

Aufgaben

(Zitat § 7 der Satzung)

1. Das Kuratorium berät den Vorstand und überwacht die Einhaltung des Stiftungs­zwecks. Es besteht aus zwölf Personen. Jedes der in § 2 genannten Länder ist im Kuratorium sowohl mit einer Person aus der für Jugend zuständigen Landesverwal­tung als auch mit einer Person, die den Zusammenschluss der Jugendverbände auf Landesebene der in § 2 genannten Länder repräsentiert, vertreten. Die Berufung be­ziehungsweise die Abberufung erfolgt durch die jeweilig zuständige oberste Landes­jugendbehörde beziehungsweise durch den jeweils zuständigen Zusammenschluss der Jugendverbände auf Landesebene der in § 2 genannten Länder.
 

2.  Das Kuratorium wählt mit Zweidrittelmehrheit eine/-n Sprecher/-in. Dieser/-m ist vom Vorstand Einsicht in alle Unterlagen der Stiftung zu gewähren.


3. Die Kuratoriumssitzung findet mindestens einmal im Jahr statt. Außerordentliche Sitzungen können vom Kuratorium mit Zweidrittelmehrheit beschlossen oder vom Vorstand einberufen werden. Das Kuratorium kann Empfehlungen an den Vorstand mit einfacher Mehrheit beschließen. Der Vorstand kann Aufgaben an das Kuratorium delegieren, wenn dieses zustimmt.

4. § 6 Absatz 6 gilt für das Kuratorium entsprechend. Die Form (Versammlung in Präsenz, Hybrid oder virtuell) bestimmt die Sprecherin/der Sprecher. Dies wird mit der Einladung mitgeteilt.

Vorstand: Kunden

SPRECHERIN DES KURATORIUMS:

Frau Wencke Trumpold, Geschäftsführerin des Kinder- und Jugendrings Sachsen e.V., ist Sprecherin des Kuratoriums der Stiftung Demokratische Jugend.

bottom of page