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VORSTAND

Aufgaben
(Zitat § 6 der Satzung)

  1. Organ der Stiftung ist der Vorstand. Er besteht aus einem Vorsitzenden, einem Stellvertreter und zwei weiteren Mitgliedern.

  2. Der Minister für Jugend und Sport beruft den ersten Vorstand. In den Vorstand werden Personen berufen, die sich bereits im Sinne des Stiftungszwecks verdient gemacht haben. Scheidet ein Vorstandsmitglied aus oder tritt es sein Amt nicht an, so hat der Vorstand innerhalb von vier Wochen einstimmig einen Nachfolger zu berufen.

  3. Der Vorstand leitet die Stiftung und verwaltet ihr Vermögen nach Maßgabe dieser Satzung. Darunter fällt insbesondere die Beschlussfassung über Vergabe und Entzug von Fördermitteln, die Aufstellung des Wirtschaftaftsplanes und die Vorbereitung des Jahresabschlusses.

  4. Die Stiftung wird von zwei Vorstandsmitgliedern, unter denen der Vorsitzende oder sein Stellvertreter sein muss, gerichtlich oder außergerichtlich vertreten.

  5. Der Vorstand gibt sich eine Geschäftsordnung. Er fasst Beschlüsse mit einfacher Mehrheit.

Vorstand: Kunden

ANDREAS HILLIGER

Vorstandsvorsitzender

Herr Andreas Hilliger ist Vorstandsvorsitzender der Stiftung Demokratische Jugend.
Bis Ende 2017 war er Leiter der Abteilung für Kinder, Jugend und Sport des MBJS Brandenburg.

PETER WEISE

Stellvertretender Vorstandsvorsitzender

Herr Peter Weise ist stellvertretender Vorstandsvorsitzender der Stiftung Demokratische Jugend.
Er ist Geschäftsführer des Landesjugendring Thüringen e.V. in Erfurt.

FRIEDHELM HEIBROCK

Mitglied des Vorstandes

Herr Friedhelm Heibrock ist Vorstandsmitglied der Stiftung Demokratische Jugend.
Er war bis Ende Februar 2020 Geschäftsführer des Landesjugendrings Mecklenburg-Vorpommern e.V.

Werner Theisen

Mitglied des Vorstandes

Herr Werner Theisen ist Vorstandsmitglied der Stiftung Demokratische Jugend.
Bis Mai 2021 war er Leiter der Zentralabteilung (Personal, Haushalt, Organisation) des Sozialministeriums Sachsen-Anhalt.

KURATORIUM

Aufgaben

(Zitat § 7 der Satzung)

Das Kuratorium berät den Vorstand und überwacht die Einhaltung des Stiftungszwecks. Es besteht aus zehn Vertretern verschiedener gesellschaftlicher Gruppierungen, die Jugendarbeit betreiben. Die Mitglieder des Kuratoriums werden vom Vorstand persönlich für drei Jahre berufen.
Das Kuratorium wählt mit Zweidrittelmehrheit einen Sprecher. Dieser kann vom Vorstand Einsicht in alle Unterlagen der Stiftung verlangen.
Das Kuratorium tagt mindestens einmal im Jahr. Außerordentliche Tagungen können vom Kuratorium mit Zweidrittelmehrheit beschlossen oder vom Vorstand einberufen werden.
Das Kuratorium kann Empfehlungen an den Vorstand mit einfacher Mehrheit beschließen.
Der Vorstand kann Aufgaben an das Kuratorium delegieren, wenn dieses zustimmt.

Vorstand: Kunden

SPRECHERIN DES KURATORIUMS:

Frau Wencke Trumpold, Geschäftsführerin des Kinder- und Jugendrings Sachsen e.V., ist Sprecherin des Kuratoriums der Stiftung Demokratische Jugend.

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