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GESCHICHTE

Die Stiftung Demokratische Jugend wurde im Jahre 1990 auf Anordnung des Ministeriums für Jugend und Sport der Deutschen Demokratischen Republik aus Mitteln des zentralen Kontos „Junge Sozialisten“ gegründet.

Durch die Aufnahme in den Einigungsvertrag zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Bundesrepublik Deutschland wurde der Fortbestand als rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts auch nach dem Beitritt der DDR zur BRD gewährleistet.

 

Die Satzung der Stiftung Demokratische Jugend ist Grundlage sowohl für die Tätigkeit der Stiftung als auch der Organisationsstruktur. 

Das Archiv der Stiftung Demokratischen Jugend ist Teil des Hessischen Landesarchivs und kann online angeschaut werden. Klicken Sie hier!

Vier Hände machen ein High Five.
Gründung: Über uns
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