Maßnahme zur Bekämpfung des Rechtsextremismus
09.11.2006: Bund, neue Länder inklusive Berlin und Kommunen setzen Koordinierungsgruppe gegen Rechtsextremismus ein
Der Rechtsextremismus ist eine Gefahr für unsere demokratische Gesellschaft. Das erhebliche rechtsextremistische Gewaltpotential, die Wahlerfolge rechtsextremistischer Parteien in den Ländern und die fortschreitende Unterwanderung gesellschaftlicher Bereiche in den Städten und Kommunen verlangen nach neuen Wegen der Bekämpfung.
Staatsekretär Dr. August Hanning (Bundesinnenministerium): "Alles was wir zur Bekämpfung des Rechtsextremismus einsetzen können, liegt in unserem föderal gegliederten Staat mal in der Zuständigkeit der Kommunen, mal in der der Länder und auch der Bund sieht sich hier in der Verantwortung. Dass Viele Verantwortung tragen ist gut. Es kommt aber darauf an, dass wir diese Verantwortung gemeinsam tragen und miteinander handeln. Das ist wichtiger als formales Zuständigkeitsdenken."
Um daran etwas zu ändern, haben sich das Bundesinnenministerium und das Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend mit den jeweiligen Partnerressorts der neuen Länder einschließlich Berlins sowie Vertretern der Kommunalen Spitzenverbände gemeinsam an einen Tisch gesetzt. Ergebnis dieses Treffens ist die Einsetzung einer Koordinierungsgruppe von Bund, Ländern und Kommunen gegen Rechtsextremismus. Ziel dieser Gruppe ist es, die auf allen Ebenen laufenden und geplanten Maßnahmen zur Bekämpfung des Rechtsextremismus zu begleiten. Dabei sollen auch Synergieeffekte erzeugt, Doppelarbeit vermieden und Lücken in der Handlungskette aufgezeigt werden.
Weitere Informationen befinden sich auf der Internetpräsentation des Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend.


