Ihr macht’s - wir zahlen’s
15.06.2010: Das Förderprogramm "jugend aktiv!" ermutigt auch 2010 junge Menschen, sich in ihrem Ort einzubringen und über das eigene Mitgestalten Akzeptanz und Würdigung zu erfahren. Unterstützt werden Jugendliche in den Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen, die sich mindestens zu fünft zusammengeschlossen haben, um gemeinsam in einem konkreten Projekt etwas "Gutes" für den Ort und die Menschen im Ort zu tun.
Das Projekt sollte dazu beitragen, dass sich alle wohler fühlen. Erlaubt ist also, was nicht nur den fünf Jugendlichen nutzt, sondern was den Ort voranbringt, verändert, neu gestaltet oder etwas errichtet.
Voraussetzung für eine Förderung ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen der Jugendinitiative und der Bürgermeisterin bzw. dem Bürgermeister des Ortes, in der das Vorhaben beschrieben ist und eine inhaltliche Unterstützung zugesichert wird.
Jugendinitiativen können sich um eine Förderung bis zu einer Höhe von 500 Euro für die Umsetzung ihres Vorhabens bewerben. Die Mittel können zum Beispiel für Arbeitsmaterialien, Honorare, Miet- und Leihgebühren, Fahrtkosten, Öffentlichkeitsarbeit, Raummieten und andere Sachkosten verwendet werden.
Für "jugend aktiv" kann man sich jederzeit bewerben! Über die Vergabe der Fördermittel entscheidet die Stiftung am Ende eines jeden Monats und zwar jeweils für die Anträge, deren Projektbeginn in den nächsten drei Monaten liegen soll.
Ausführliche Informationen, die Antragsformulare und Ansprechpartner finden Sie unter www.jugendstiftung-perspektiven.org!


