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08.02.2012: Fachtagung: Jugendbeteiligung in Brandenburger Kommunen in Potsdam

03.03.2012: Preisverleihung Jugendengagement-wettbewerb 2011/2012

12.03.2012: Vorankündigung: Tagung „Ja. Nein. Vielleicht. Wege zur Aktivierung von Kindern und Jugendlichen“

21.03.2012: Workshop "Ländliches Kinder- und Jugendleben zwischen Sozialraumschwund und Regionalisierungssog"

Förderprogramm für Jugendinitiativen:

   Förderprogramm für Jugendinitiativen:   

Wer kann gefördert werden?

Die Stiftung Demokratische Jugend unterstützt in den Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen Jugendinitiativen, in denen sich mindestens fünf Jugendliche zusammengeschlossen haben, um gemeinsam in einem konkreten Projekt das Wohnumfeld in ihrem Ort zu verbessern oder sich für andere Menschen im Ort zu engagieren. Das Projekt soll mindestens einen Zeitraum von 3 Monaten umfassen.

Voraussetzung für eine Förderung ist der Abschluss einer schriftlichen Vereinbarung zwischen der Jugendinitiative und der Bürgermeisterin bzw. dem Bürgermeister des Ortes, in der das Vorhaben beschrieben ist und eine inhaltliche Unterstützung zugesichert wird. In der Vereinbarung wird auch festgelegt, dass die Bürgermeisterin bzw. der Bürgermeister zu gegebener Zeit der Stiftung die Durchführung des Projekts bestätigt.

Was wird gefördert?

Jugendinitiativen können sich um eine Förderung bis zu einer Höhe von 500 Euro für die Umsetzung ihres Vorhabens bewerben. Die Mittel können zum Beispiel für Arbeitsmaterialien, Honorare, Miet- und Leihgebühren, Fahrtkosten, Öffentlichkeitsarbeit, Raummieten und andere Sachkosten verwendet werden. Einmalige Tagesveranstaltungen und bereits durchgeführte Projekte werden nicht gefördert.

Wie wird eine Förderung beantragt?

Die Bewerbung erfolgt auf einem Antragsformular, das im Stiftungsbüro angefordert oder im Internet heruntergeladen werden kann. Die Bewerbung kann auch mit dem Antragsformular per E-Mail erfolgen. In dem Antrag sollte sich die Jugendinitiative vorstellen, die Situation vor Ort und Einzelheiten zu den Zielen und konkreten Plänen für das Projekt beschreiben. Ein wesentlicher Bestandteil der Antragsunterlagen ist die Vereinbarung mit der Bürgermeisterin oder dem Bürgermeister. Notwendig ist auch eine Aufschlüsselung, wofür die Projektmittel eingesetzt werden und ob vielleicht zusätzliche Mittel von anderen Unterstützern dabei sind. Angaben über weitere Unterstützer und Partner können den Antrag ergänzen.

Aus juristischen Gründen können Anträge für die Initiative nur von der Stadt oder Gemeinde (z.B. von der Bürgermeisterin oder dem Bürgermeister), einem rechtfähigen, gemeinnützigen Träger (z.B. einem Verein) oder einer öffentlich anerkannten Einrichtung (z.B. einer Kirchengemeinde) gestellt werden. Diese vertritt die Jugendinitiative gegenüber der Stiftung als rechtlich verantwortliche Projektleitung und verwaltet die bewilligten Fördermittel.

Der Antrag ist zu richten an die:   Stiftung Demokratische Jugend
Grünberger Str. 54, 10245 Berlin
Telefon: (030) 200 789 0
Fax: (030) 200 789 99
E-Mail: buero@jugendstiftung.org
Home: www.jugendstiftung.org

Es können nur schriftliche Anträge auf dem vorgegebenen Formular (Download siehe unten) berücksichtigt werden, wenn alle dort vorgeschriebenen Unterlagen beigefügt sind. Unsere Mitarbeiterin Heike Thomas steht gerne für Rückfragen zur Verfügung. (Tel. 030/200 789 42, E-Mail: h.thomas@jugendstiftung.org).

  

Wie wird entschieden?

Über die Vergabe der Fördermittel entscheidet die Stiftung am Ende eines jeden Monats, und zwar jeweils für die Anträge, deren Projektbeginn in den nächsten drei Monaten liegen soll. Der Bewerber erhält einen schriftlichen Bewilligungs- oder Ablehnungsbescheid.

Zugehörige Dateien:
antragsformular.docDownload (201 kb)
jugend_aktiv.pdfDownload (394 kb)
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