Förderprogramm "jugend aktiv!"
jugend aktiv! - Projekte im Porträt
Ziel des Förderprogramms "jugend aktiv!" ist es, Jugendliche zu ermutigen, sich in ihrem Ort einzubringen und über das eigene Mitgestalten Akzeptanz und Würdigung zu erfahren. Oft können sie mit ihrem kleinen Projekt eine große Wirkung erzielen und im Ort etwas voranbringen, was allen zugute kommt. "jugend aktiv!" bietet dafür finanzielle Unterstützung und regt die Jugendlichen zur aktiven Auseinandersetzung mit ihren Möglichkeiten, und damit verbunden, mit ihrer ganz persönlichen Rolle im eigenen Ort an.
Wer und was kann gefördert werden?
Können wir 500 Euro bekommen, um unseren Jugendclub zu renovieren? Können wir vom dem Geld einen neuen Kicker für den Jugendtreff kaufen?
Nein, das geht nicht. Die Stiftung Demokratische Jugend unterstützt in den Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen Jugendinitiativen, in denen sich mindestens fünf Jugendliche zusammengeschlossen haben, um gemeinsam in einem konkreten Projekt etwas "Gutes" für den Ort und die Menschen im Ort zu tun. Etwas, was dazu beiträgt, dass ich alle wohler fühlen. Erlaubt ist also, was nicht nur den fünf Jugendlichen nutzt, sondern was für den Ort etwas voranbringt, verändert, neu gestaltet oder errichtet.
Wen brauchen wir für das Projekt?
Voraussetzung für eine Förderung ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen der Jugendinitiative und der Bürgermeisterin bzw. dem Bürgermeister des Ortes, in der das Vorhaben beschrieben ist und eine inhaltliche Unterstützung zugesichert wird. Dies kann bewirken, dass der Bürgermeister oder die Bürgermeisterin im Ort auf die Jugendlichen aufmerksam wird, dass Tipps gegeben werden oder dass vielleicht nach dem Projekt etwas für die Jugendlichen im Ort getan wird. Ein "jugend aktiv!" Projekt kann also vielleicht ein Türöffner sein und Akzeptanz und Anerkennung im eigenen Ort bringen.
Was darf man mit den 500 Euro machen?
Jugendinitiativen können sich um eine Förderung bis zu einer Höhe von 500 Euro für die Umsetzung ihres Vorhabens bewerben. Die Mittel können zum Beispiel für Arbeitsmaterialien, Honorare, Miet- und Leihgebühren, Fahrtkosten, Öffentlichkeitsarbeit, Raummieten und andere Sachkosten verwendet werden. Einmalige Tagesveranstaltungen und bereits durchgeführte Projekte werden nicht gefördert.
Wie wird eine Förderung beantragt?
Die Bewerbung erfolgt auf einem Antragsformular, das im Stiftungsbüro angefordert oder hier heruntergeladen werden kann. Die Bewerbung auf dem Antragsformular kann auch per E-Mail erfolgen. In dem Antrag sollte sich die Jugendinitiative vorstellen, die Situation vor Ort und Einzelheiten zu den Zielen und konkreten Plänen für das Projekt beschreiben. Ein wesentlicher Bestandteil der Antragsunterlagen ist die Vereinbarung mit der Bürgermeisterin oder dem Bürgermeister. Notwendig ist auch eine Aufschlüsselung, wofür die Projektmittel eingesetzt werden und ob vielleicht zusätzliche Mittel von anderen Unterstützern dabei sind. Angaben über weitere Unterstützer und Partner können den Antrag ergänzen.
Aus juristischen Gründen können Anträge für die Initiative nur von der Stadt oder Gemeinde (z.B. von der Bürgermeisterin oder dem Bürgermeister), einem rechtsfähigen, gemeinnützigen Träger (z.B. einem Verein) oder einer öffentlich anerkannten Einrichtung (z.B. einer Kirchengemeinde) gestellt werden. Diese vertritt die Jugendinitiative gegenüber der Stiftung als rechtlich verantwortliche Projektleitung und verwaltet die bewilligten Fördermittel.
| Der Antrag ist zu richten an die: | Stiftung Demokratische Jugend
Grünberger Str. 54, 10245 Berlin Telefon: (030) 200 789 0 Fax: (030) 200 789 99 E-Mail: buero@jugendstiftung.org Home: www.jugendstiftung.org |
Es können nur schriftliche Anträge auf dem vorgegebenen Formular berücksichtigt werden, denen die vorgeschriebenen Unterlagen beigefügt sind. Unsere Mitarbeiterin Heike Thomas steht gerne für Rückfragen zur Verfügung: Tel. 030/200 789 42, E-Mail: h.thomas@jugendstiftung.org
Wann und wie wird entschieden?
Für "jugend aktiv" kann man sich jederzeit bewerben! Über die Vergabe der Fördermittel entscheidet die Stiftung am Ende eines jeden Monats und zwar jeweils für die Anträge, deren Projektbeginn in den nächsten drei Monaten liegen soll. Der Bewerber erhält einen schriftlichen Bewilligungs- oder Ablehnungsbescheid.
Hier geht es zu den Antragsformularen






